Sprungziele

Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörpern) in der Silvesternacht

  • Aktuelle Meldung

Das Silvesterfeuerwerk hat Tradition und im Zeitraum vom 31. Dezember bis zum 01. Januar ist es Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, auch erlaubt, pyrotechnische Gegenstände abzubrennen. Gemäß § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5238), weist der Bürgermeister der Stadt Brunsbüttel auf die Einhaltung der folgenden rechtlichen Bestimmungen hin: Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten. Zu den brandempfindlichen Gebäuden zählen insbesondere Reet- und Fachwerkhäuser. Von einem ausreichenden Abstand kann ausgegangen werden, wenn bei Raketen der Kategorie 2 ein Abstand von mindestens 200 m und bei den anderen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 ein Abstand von mindestens 50 m eingehalten wird. Im Hinblick auf das bevorstehende Silvesterfeuerwerk möchte ich in diesem Rahmen generell darauf hinweisen, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände eine Gesundheitsgefahr und sogar eine Gefahr für das Leben darstellen kann. Nicht nur das Gehör kann durch die enorme Knallwirkung erheblich geschädigt werden, sondern auch gehen teilweise Körperverletzungen mit dem Silvesterfeuerwerk einher. Ich appelliere daher an alle Brunsbütteler BürgerInnen, auf das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen zum Silvesterfeuerwerk zu verzichten.

Alle Meldungen

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.