Radverkehrskonzept Brunsbüttel
Mit der Einrichtung eines einheitlichen Radverkehrskonzepts und -katasters wurde 2022 nach Beratung in den städtischen Gremien begonnen. Die bestehende Beschilderung wurde aufgenommen und neugeplant und mit dem Kreis Dithmarschen abgestimmt, der das Konzept 2023 genehmigt hat.
Das Radverkehrskonzept der Stadt Brunsbüttel sieht vor, die Nutzergruppen zu Fuß und mit dem Rad grundsätzlich zu trennen und so Konflikte zwischen den Gruppen zu minimieren. Dies wird durch die einheitliche Beschilderung der Geh- und Radwege erreicht. Bis auf wenige Ausnahmen, wie die Olof-Palme-Allee, ist die Ausschilderung gemeinsamer Geh- und Radweg entfallen. Auf allen anderen Gehwegen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" für die Nutzung dieser Strecken auch durch den Radfahrenden.
Mit der Ausweisung "Radfahrer frei" besteht keine Verpflichtung für Radfahrende den Weg zu benutzen. Die radfahrende Person kann selbst entscheiden, ob sie den Gehweg als den sichereren Bereich bewertet und ihn nutzen möchte oder ob sie bevorzugt, auf der Fahrbahn zu fahren. Wer allerdings den Gehweg benutzt, muss die Geschwindigkeit von maximal 7 km/h einhalten, zu Fuß gehende haben hier Vorrang.
Der Stadtpark und die Promenade sind nicht für den Radverkehr freigegeben, diese sind der Nutzung als Fußgänger vorbehalten.
Da es in Brunsbüttel bis auf wenige Ausnahmen Tempo 30 Zonen gibt, sind die Konflikte bei der Benutzung der Straßenfahrbahn durch Radfahrende mit dem vorhandenen Pkw- und Lkw-Verkehr gering.
In der Eddelaker Straße werden mit dem Ausbau 2025 markierte Fahrradschutzstreifen eingerichtet, damit wird ein zusätzlicher Schutz für die Radfahrenden auf der Fahrbahn hergestellt. Auch in der Fährstraße wird mit dem Ausbau 2026 einseitig ein Fahrradschutzstreifen eingerichtet, auf der anderen Seite bleibt es bei einem gemeinsamen Geh- und Radweg. In der Koogstraße sollen mit dem Ausbau ab 2026 ebenfalls Fahrradschutzstreifen eingerichtet werden.