Sprungziele

Sozialstaffel (Kita)

Bei einem geringen Familieneinkommen besteht die Möglichkeit einer Beitragsermäßigung.

Arten der Ermäßigung

  • 1. Geschwisterermäßigung ohne Einkommensprüfung (Betreuungsgebühr)
  • 2. Ermäßigung bei geringem Einkommen (Betreuungsgebühr)
  • 3. Ermäßigung der Verpflegungskosten

Sobald Sie den Antrag für die Betreuungskostenübernahme (Sozialstaffel) beim FD 21 Bildung und Kultur abgegeben haben, setzt die Ermäßigung auch schon ein, frühestens jedoch am Tag, an dem Ihr Kind die Kindertagesstätte besucht.

Die Bewilligung gilt immer für ein Kindertagesstättenjahr. Sollte Ihr Kind danach noch weiter die Kindertagesstätte besuchen, muss ein neuer Antrag vor Beginn des Kindertagesstättenjahres eingereicht werden. Wurde Ihnen eine Ermäßigung bewilligt, wird die Kindertagesstätte, die Ihr Kind besucht, von uns informiert.

Die Antragstellung erfolgt bei der Verwaltung Ihrer Wohngemeinde. Wenn Sie nicht in Brunsbüttel wohnen wenden Sie sich bitte an Ihre Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Der Antrag für Bildung und Teilhabe ist zusammen mit dem aktuellen Leistungsbescheid beim jeweiligen Jobcenter oder der Kreisverwaltung der Wohngemeinde abzugeben.

Falls Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden:

Zuständige Mitarbeiterinnen:

Michelle Tank

Fachdienst 21 Bildung und Kultur

Meike Matzen

Fachdienst 21 Bildung und Kultur

Martina Schmidt

Fachdienst 21 Bildung und Kultur

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Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.