Sozialstaffel (Kita)
Bei einem geringen Familieneinkommen besteht die Möglichkeit einer Beitragsermäßigung.
Arten der Ermäßigung
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1. Geschwisterermäßigung ohne Einkommensprüfung (Betreuungsgebühr)
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2. Ermäßigung bei geringem Einkommen (Betreuungsgebühr)
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3. Ermäßigung der Verpflegungskosten
Hier finden Sie die Anträge für die Kostenübernahme:
Sobald Sie den Antrag für die Betreuungskostenübernahme (Sozialstaffel) beim FD 21 Bildung und Kultur abgegeben haben, setzt die Ermäßigung auch schon ein, frühestens jedoch am Tag, an dem Ihr Kind die Kindertagesstätte besucht.
Die Bewilligung gilt immer für ein Kindertagesstättenjahr. Sollte Ihr Kind danach noch weiter die Kindertagesstätte besuchen, muss ein neuer Antrag vor Beginn des Kindertagesstättenjahres eingereicht werden. Wurde Ihnen eine Ermäßigung bewilligt, wird die Kindertagesstätte, die Ihr Kind besucht, von uns informiert.
Die Antragstellung erfolgt bei der Verwaltung Ihrer Wohngemeinde. Wenn Sie nicht in Brunsbüttel wohnen wenden Sie sich bitte an Ihre Amts- oder Stadtverwaltung.
Der Antrag für Bildung und Teilhabe ist zusammen mit dem aktuellen Leistungsbescheid beim jeweiligen Jobcenter oder der Kreisverwaltung der Wohngemeinde abzugeben.
Falls Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden: