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Aktuelle Meldung - Vereinsjugendförderung Zuschuss 2026

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Die Stadt Brunsbüttel gewährt gemeinnützigen Brunsbütteler Vereinen, in denen aktive Jugendarbeit betrieben wird, auch im Jahr 2026 auf Antrag einen jährlichen Zuschuss zur Förderung des Jugendsports.

Die Zuschüsse dienen zugleich der Anerkennung des von den Vereinen erbrachten ehrenamtlichen Engagements im Bereich der Jugendarbeit.


Antragsverfahren

Anträge sind bis spätestens 15. März 2026 schriftlich einzureichen:

postalisch an:

Stadt Brunsbüttel, Fachdienst 22 Soziales, Frau Kinga Tolkmit, Albert-Schweitzer-Str. 9, 25541 Brunsbüttel

oder per E-Mail an:    Kinga.Tolkmit@stadt-brunsbuettel.de

 

Förderkriterien:

Ein Zuschuss wird für jedes jugendliche Vereinsmitglied gewährt, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Zusätzlich zum städtischen Zuschuss erhält jeder antragstellende Verein einmalig für 2026 einen zusätzlichen Zuschuss, der durch eine Spende des Vereins „SVG Zoll/Polizei Brunsbüttel“ ermöglicht wird. Die Höhe des zusätzlichen Zuschusses orientiert sich ebenfalls an der Anzahl der jugendlichen Vereinsmitglieder.

 

Einzureichende Unterlagen:

Dem Antrag ist eine Mitgliederliste beizufügen, welche die jugendlichen Mitglieder nach Alter ausgeschlüsselt ausweist. Sofern vorhanden, kann die Aufstellung durch entsprechende statistische Meldungen an den Kreis- oder Landesverband nachgewiesen werden.

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