Antrag auf Beihilfe zur Jugenderholungsmaßnahme
Die Stadt Brunsbüttel gewährt auch in diesem Jahr im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen für Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen als freiwillige Leistung.
Gefördert werden Maßnahmen anerkannter Jugendorganisationen gemäß § 75 SGB VIII mit mindestens 7 Teilnehmenden. Jugendinitiativen können ebenfalls einmalige Zuschüsse beantragen.
Die Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
postalisch an: Stadt Brunsbüttel, Fachdienst 22 Soziales, Frau Kinga Tolkmit, Albert-Schweitzer-Str. 9, 25541 Brunsbüttel
oder per E-Mail an: Kinga.Tolkmit@stadt-brunsbuettel.de
Es werden nur die Teilnehmenden bezuschusst, die
- ihren Hauptwohnsitz in Brunsbüttel haben,
- am 01.01. des Durchführungsjahres mindestens 6 Jahre alt sind und
- zum Zeitpunkt der Maßnahme das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Je 7 Teilnehmenden wird zudem eine Betreuungsperson gefördert. Diese Betreuungspersonen müssen ebenfalls ihren Hauptwohnsitz in Brunsbüttel haben.
Spätestens vier Wochen nach Beendigung der Maßnahme ist eine von allen Teilnehmenden eigenhändig unterzeichnete Teilnehmerliste vorzulegen. Auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet.
Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den jeweils geltenden Förderungsrichtlinien der Stadt Brunsbüttel. Die konkrete Zuwendungshöhe wird nach Prüfung aller Voraussetzungen sowie nach fristgerechter und vollständiger Vorlage der erforderlichen Angaben schriftlich mitgeteilt und ausgezahlt.
Das Antragsformular finden Sie hier unten unter Downloads als PDF-Dokument.