Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Im September startet die Schleswig-Holsteinische Universitätsgesellschaft mit Vorträgen
Wie eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung genau funktionieren, wird in dem Beitrag der Schleswig-Holsteinischen Universitätsgesellschaft im September von Michael John vom Betreuungsverein Dithmarschen erläutert.
Durch einen Unfall, eine plötzliche schwere Erkrankung oder altersbedingt kann es vorkommen, dass Betroffene sich nicht mehr äußern können, wie sie gerne medizinisch behandelt werden möchten. Viele möchten daher im Vorwege Vorsorge treffen, damit im Fall der Fälle alles nach ihren Vorstellungen umgesetzt wird. 2009 hat der Gesetzgeber dafür die Patientenverfügung ermöglicht. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen.
Anmeldungen nimmt Sektionsleiter Frank Dehning per Mail entgegen: frank.dehning@tonline.de.